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AGB DER K-VISIONS MARKETING
UND KOMMUNIKATION GMBH & CO. KG

Allgemeines:
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der K-Visions Marketing und Kommunikation GmbH & Co.KG gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGBs des Kunden sind nur dann wirksam, wenn diese von K-Visions ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1. Urheberrecht und Nutzungsrecht
1.1 Jeder K-Visions erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seine Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. 1.2 Für Entwürfe, Illustrationen und Werkzeichnungen der Mitarbeiter von K-Visions als persönliche, geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 1.3 Die Entwürfe, Illustrationen und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist K-Visions berechtigt, Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu verlangen, die für die Erstellung des ursprünglichen Werkes angefallen ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche werden ausdrücklich Vorbehalten. 1.4 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von K-Visions und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. 1.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm K-Visions in der Regel das ausschließliche Nutzungsrecht gem.§ 31 Abs.3 UrhG ein. 1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

2. Vergütung
2.1 Entwürfe, Illustrationen und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. 2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für das Copyright. 2.3 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die K-Visions für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart wird. 2.4 Für die Teilnahme an Wettbewerbspräsentationen steht K-Visions ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält K-Visions keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum von K-Visions. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind K-Visions auszuhändigen. Bei Auftragsvergabe ist das Präsentationshonorar anzurechnen. Sollte es nicht zu einem Auftrag kommen, ist K-Visions berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung laut vereinbartemZahlungsziel fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. 3.2 Bei Zahlungsverzug kann K-Visions Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. 3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von K-Visions hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten. 3.4 Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen, wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. 4.2 K-Visions wird berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. 4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Mitarbeitern von K-Visions abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, K-Visions im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die übernahme der Kosten. 4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen, Illustrationen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Hinsichtlich der Nutzungsrechte gelten die Vorschriften unter 1.1 bis 1.6 dieser AGB entsprechend. 5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist, spätestens jedoch nach 8 Wochen unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 5.4 Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von K-Visions. 6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster 6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind K-Visions Korrekturmuster vorzulegen. 6.2 Die Produktionsüberwachung durch K-Visions erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei übernahme der Produktionsüberwachung sind Mitarbeiter von K-Visions berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorstellungen des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. 6.3 Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für Texte. 6.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden K-Visions 10 bis 20 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. K-Visions ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung
7.1 Mit der schriftlichen Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen, Illustrationen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit in Wort und Bild. Werden die durchgeführten Leistungen und Maßnahmen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die Agentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsprotokolle der Agentur. 7.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Illustrationen, Texte, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung für K-Visions. 7.3 Für die Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet K-Visions nicht. 7.4 Soweit die Mitarbeiter notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragsnehmer keine Erfüllungsgehilfen von K-Visions. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragsnehmer wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. 7.5 Vertragliche Ansprüche und Rechte sowie Schadenersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche oder Schäden wurden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtung- und Erfüllungsgehilfen. 7.6 Bei Druckaufträgen, die K-Visions namens und im Auftrag des Kunden erteilt, gelten die Regelungen für Mehr- bzw. Minderlieferungen der jeweiligen Druckerei.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen der übernommenen Aufgaben besteht Gestaltungsfreiheit. 8.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von K-Visions unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

9. Kennzeichnung
K-Visions ist berechtigt, auf allen entwickelten Informationsmitteln und Maßnahmen auf die Agentur hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Herford.

10. Suchmaschinenoptimierung SEO
1. Gegenstand des Vertrages der Suchmaschinenoptimierung ist die Umsetzung von OnPage- und OffPage-Maßnahmen, die der besseren Auffindbarkeit der Website bei Google.de dienen. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit K-Visions Marketing und Kommunikation GmbH & Co.KG durchzuführen. K-Visions Marketing und Kommunikation GmbH & Co.KG übernimmt keine Haftung für OnPage-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – K-Visions Marketing und Kommunikation GmbH & Co.KG Zugang zu sogenannten Trackingtools (bspw. ETracker, Google-Analytics), FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang (bspw. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Ein Redesign (Neugestaltung) der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit K-Visions Marketing und Kommunikation GmbH & Co.KG durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte K-Visions Marketing und Kommunikation GmbH & Co.KG von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider). 3. Das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website wird durch K-Visions Marketing und Kommunikation GmbH & Co.KG regelmäßig überwacht und durchgeführt. Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de).

11. Google AdWords-Werbung SEA
1. Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Buchung von Werbekampagnen für Google AdWords zu ausgewählten Keywords für den Auftraggeber. 2. In dem in Auftrag gegebenen Werbebudget ist eine Service-Pauschale für die Kontenerstellung, die Anzeigentext- und Suchworterstellung sowie für regelmäßige Optimierungsmaßnahmen und Auswertungen enthalten. 3. K-Visions Marketing und Kommunikation GmbH & Co.KG übernimmt keine Gewährleistung im Hinblick auf eine bestimmte Platzierung der Anzeige und den Preis pro Klick. Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren und der damit einhergehenden Änderungen durch Google können diese variieren. Der jeweilige Auftrag läuft nur solange bis das zur Verfügung gestellte Budget verbraucht worden ist.